Technische Informationen
Gussasphalt von A bis Z -
Bauweisen

Informationen über Gussasphalt, ISSN 0172-3138 herausgegeben von der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., Bonn erarbeitet von der Technischen Kommision der bga
- Dipl.-Ing. Hans-Joachim Schriek (Obmann),
Technischer Berater - Dipl.-Ing. Lars Driske,
Technischer Berater - Hubert Gerigk,
Südhessische Asphalt Mischwerke GmbH & Co. KG - Dipl.-Ing. Andreas Götze,
ö.b.u.v. Sachverständiger - Rainer Grischek,
ASIS Asphalt- und Isoliergesellschaft mbH - Ralf Hofmeister,
HOFMEISTER Gussasphalt GmbH & Co. KG - Dipl.-Ing. Norbert Hüttermann,
Kemna Bau Andrea GmbH & Co. KG - Dipl.-Ing. Swen Könneke,
Dortmunder Gussasphalt GmbH & Co. KG - Herbert Leutert,
Leonhard Weiss GmbH & Co. KG - Dipl.-Ing. Sebastian Lorenz,
Multivia GmbH & Co. KG
- Dipl.-Ing. Hendrik Marossow,
Hüneke Neubrandenburg GmbH - Dipl.-Ing. Peter Rode,
ö.b.u.v. Sachverständiger - Alexander Sandrock B.Sc.,
Bickhard Bau SE - Dipl.-Ing. Thomas Sikinger,
Multivia GmbH & Co. KG - Heiko Steidl,
bga e.V. - Dipl.-Ing. Konrad Ulbricht,
Thannhauser und Ulbricht Gussasphalt und Estrich GmbH - Dipl.-Ing. Frank Wetzlberger,
Leonhard Weiss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. - Dirk Wietstock,
Total Bitumen Deutschland GmbH - Christian Wurzer,
Lautenschlager + Kopp GmbH + Co. KG
Inhalt
2 Baustoffe und Baustoffgemische – Produkt- und Prüfnormen
2.1 Gesteinskörnungen
2.2 Bindemittel
2.3 Gussasphalt
2.4 Polymerbitumen-Schweißbahnen
2.5 Stoffe für Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung
2.6 Voranstrich
3 Anforderungen an Gussasphalt
3.1 Hochbau
3.2 Verkehrswege
1 Allgemeines
Gussasphalt eignet sich für vielfältige Anwendungsgebiete:
- Estrich im Wohnungs- und Industriebau nach DIN 18560
- Abdichtung in Verbindung mit Gussasphalt, bestehend aus Dichtungsschicht und einer darauf im Verbund angeordneten Schicht aus Gussasphalt, z. B. auf Parkdecks nach DIN 18532-2
- Schutzschicht auf Abdichtungen aus Bitumenwerkstoffen nach DIN 18531, DIN 18533 und DIN 18534
- Wurzelschutzschicht unter begrünten Flächen nach FLL-Richtlinie
- Deckschicht im Straßenbau nach DIN 18317
- Schutz- und Deckschicht auf Ingenieurbauwerken nach ZTV-ING
- AwSV Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen.
- Beschichtung (Estrich) auf Beton in industriellen Anlagen nach DIN EN 14879-3
Gussasphalt kann über die Zusammensetzung der Gesteinskörnungen, Bitumengehalt und -sorte unterschiedlichen Beanspruchungen angepasst werden.
2 Baustoffe und Baustoffgemische – Produkt- und Prüfnormen
2.1 GESTEINSKÖRNUNGEN
Die Gesteinskörnungen sind in den „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau“ TL Gestein-StB definiert.
Im Regelfall werden natürliche Gesteinskörnungen verwendet. Es können aber auch geeignete industriell hergestellte Gesteinskörnungen eingesetzt werden.
2.2 BINDEMITTEL
Für die Herstellung von Gussasphalt werden Straßenbaubitumen nach DIN EN 12591, Hartbitumen nach DIN EN 13305, Polymermodifizierte Bitumen nach DIN EN 14023 und Naturasphalt nach DIN EN 13108-4 verwendet. Härte und Menge des Bitumens haben bestimmenden Einfluss auf die Eigenschaften des Gussasphalts.
Bitumen wird bei der Destillation geeigneter Erdöle gewonnen und kann durch weitere Bearbeitung in unterschiedlichen Arten und Sorten hergestellt werden.
Bitumen darf nicht mit Teer, einem kohlestämmigen Produkt, verwechselt werden, da es sich hierbei um unterschiedliche Stoffgruppen handelt.Teerhaltige Bindemittel werden in Deutschland nicht mehr verwendet; in Gussasphalt wurden solche Bindemittel nie eingesetzt.
Bei Verwendung von modifiziertem Bitumen ist es erforderlich, die Verarbeitungsbedingungen der Bitumenlieferanten zu beachten, um die Polymere oder Zusätze bei Verarbeitungstemperatur nicht nachteilig zu verändern.
2.3 GUSSASPHALT
Gussasphalt ist eine dichte, in heißem Zustand gieß- und streichbare Masse aus Gesteinskörnungen und Bitumen oder Bitumen mit Zusätzen.
Das Gemisch der Gesteinskörnungen ist hohlraumarm zusammengesetzt. Der Bindemittelgehalt ist so auf die Hohlräume des Gesteinskörnungsgemisches abgestimmt, dass diese in der fertigen Schicht ausgefüllt sind. Bei Verarbeitungstemperatur hingegen stellt sich wegen des höheren Temperaturausdehnungskoeffizienten des Bitumens gegenüber dem der Mineralstoffe ein geringer Volumenüberschuss an Bitumen ein. Dieser ist für die Verarbeitbarkeit erforderlich.
2.4 POLYMERBITUMEN-SCHWEISSBAHNEN
Für die Herstellung von Abdichtungen in Verbindung mit Gussasphalt werden gussasphaltverträgliche Polymerbitumen-Schweißbahnen mit hochliegender Trägereinlage verwendet.
2.5 STOFFE FÜR GRUNDIERUNG, VERSIEGELUNG, KRATZSPACHTELUNG
Die Baustoffe für Grundierung, Versiegelung und Kratzspachtelung müssen den "Technischen Lieferbedingungen für Reaktionsharze für Grundierungen, Versiegelungen und Kratzspachtelungen unter Asphaltbelägen auf Beton" (TL-BEL-EP) entsprechen.
2.6 VORANSTRICH
Bitumenvoranstriche sind Bitumenlösungen oder Bitumenemulsionen.
3 ANFORDERUNGEN AN GUSSASPHALT
3.1 HOCHBAU
Gussasphaltestriche im Wohnungs- und Industriebau werden nach DIN EN 13813 in Härteklassen eingeteilt. Je nach zu erwartender Beanspruchung aus Temperatur und Verkehrslasten ist die zweckmäßige Härteklasse auszuwählen.
DIN EN 13813 beschreibt Anforderungen an die Estrichmassen und die Estriche, DIN 18560 als nationale Ausführungsnorm die Herstellung von Estrichen.
| Härteklasse | Eindringtiefe in mm | ||
| Stempelquerschnitt 100 mm² | Stempelquerschnitt 500 mm² | ||
| bei 22 ± 1 °C Prüfdauer 5 h, Auflast 525 N | bei 40 ± 1 °C Prüfdauer 2 h, Auflast 525 N | bei 40 ± 1 °C Prüfdauer 0,5 h, Auflast 525 N | |
| ICH 10 für Heizestrich | ≤ 1,0 | ≤ 2,0 | - |
|---|---|---|---|
| IC 10 | ≤ 1,0 | ≤ 4,0 | - |
| IC 15 | ≤ 1,5 | ≤ 6,0 | - |
| IC 40 | - | - | 1,5 bis 4,0 |
| IC 100 | - | - | 4,0 bis 10,0 |
Ein Gussasphalt-Heizestrich wird nach DIN EN 13813 z. B. als AS-ICH 10 bezeichnet.
Hierbei bedeutet:
AS = Estrichmasse Asphalt
IC = Eindringtiefe am Würfel (Indentation on Cube)
H = Heizestrich
10 = Eindringtiefe in 1/10mm
| nach DIN 18560-7 | nach DIN 18560-1 | |
|---|---|---|
| Einsatzbereich | Härteklasse | Grenztemperatur für Abkühlung |
| Beheizte Räume | ICH 10 IC 10 | ≥ + 10 °C ≥ + 5 °C |
| Nicht beheizte Räume | IC 15 IC 15 | ≥ 0 °C ≥ 0 °C |
| im Freien | IC 40 | keine Angaben |
| Kühlräume | IC 40 oder IC 100 | keine Angaben |
Die angegebenen Grenztemperaturen dürfen nicht unterschritten werden.
3.2 VERKEHRSWEGE
Die Eignung von Gussasphalt für Deckschichten auf Straßen und Ingenieurbauwerken im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Verkehr (BMV) wird nach TL Asphalt in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen ebenfalls anhand der Eindringtiefe beurteilt.
Durch die Einführung von europäischen Produktnormen für Asphalt im Straßenbau wird Gussasphalt nach DIN EN 13108-6 mit dem Kurzzeichen MA (für Mastic Asphalt) bezeichnet.
| Gussasphalt (MA) | Eindringtiefe nach 30 min [mm] | Zunahme in weiteren 30 min [mm] |
|---|---|---|
| Stempelquerschnitt 500 mm² | ||
| bei 40 ±1 °C | ||
| MA 11 S | 1,0 bis 3,0 | ≤ 0,4 |
| MA 8 S | 1,0 bis 3,0 | ≤ 0,4 |
| MA 5 S | 1,0 bis 3,0 | ≤ 0,4 |
| MA 11 N | 1,0 bis 4,0 | ≤ 0,6 |
| MA 8 N | 1,0 bis 4,0 | ≤ 0,6 |
| MA 5 N | 1,0 bis 5,0 | ≤ 0,6 |
Hier bedeuten:
S = Besondere Beanspruchung
N = Normale Beanspruchung Die ZTV-ING enthalten zusätzliche Anforderungen an Gussasphalt als Schutz- und Zwischenschicht auf Brücken und in Trog- und Tunnelbauwerken.
REGELWERKE
Nachfolgend werden die wichtigsten Regelwerke, die mit Gussasphalt in Zusammenhang stehen, aufgeführt.
Vertragsnormen
| VOB | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen |
| ATV DIN 18317 | Verkehrswegebauarbeiten; Ober bauschichten aus Asphalt |
| ATV DIN 18354 | Gussasphaltarbeiten |
Ausführungsnormen
| DIN 18202 | Toleranzen im Hochbau |
| DIN 18531 | Dachabdichtungen |
| DIN 18532 | Abdichtung von befahrenen Betonflächen |
| DIN 18533 | Abdichtung erdberührter Bauteile |
| DIN 18534 | Innenraumabdichtungen |
| DIN 18535 | Abdichtung von Behältern und Becken |
| DIN 18560 | Estriche im Bauwesen |
Prüf- und Stoffnormen
| DIN EN 12697 | Asphalt - Prüfverfahren für Heißasphalt |
| DIN EN 13108 | Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen |
| DIN EN 12591 | Bitumen und bitumenhaltige Binde- mittel - Anforderungen an Straßenbaubitumen |
| DIN EN 13305 | Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Spezifikationsrahmen für Hartbitumen für industrielle Anwendungen |
| DIN EN 13318 | Estrichmörtel und Estriche - Begriffe |
| DIN EN 13813 | Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Anforderungen und Prüfungen |
Deutsche Bahn AG
| Richtlinie 804.6101 | Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke - Abdichtung von massiven Eisenbahnbrücken |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
| ZTV Asphalt-StB | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt |
| TL Asphalt-StB | Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen |
| ZTV-ING | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Herstellung von Ingenieurbauwerken Teil 7: Brückenbeläge Teil 8: Bauwerksausstattung |
Merkblätter und Hinweise
| M A-UwS | Merkblatt über Asphaltbauweisen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
| M MA | Merkblatt für den Bau von Asphalt- schichten aus Gussasphalt |
5 GUSSASPHALT VON A BIS Z
Abdichtung
Gussasphalt wird in Kombination mit einer Dichtungs schicht - überwiegend aus einer Bitumen-Schweißbahn im Verbund mit der Unterlage oder auf Trennlage als Abdichtung - oder als Schutzschicht auf Trennschicht über Abdichtungen aus Bitumenwerkstoffen eingesetzt.
Abriebfestigkeit
Gussasphalt besitzt durch seine Hohlraumfreiheit und die Bindemitteleigenschaften eine große Abriebfestigkeit. Dies ist eine vorteilhafte Eigenschaft sowohl für Deckschichten im Straßenbau als auch für direkt begeh- und befahrbare Gussasphaltbeläge.
Abreiben (mit Sand)
Gussasphalt wird nach der Verlegung mit feiner Gesteinskörnung (Sand) abgerieben
Absanden
Direkt genutzte Gussasphaltbeläge sanden im Gegensatz zu hydraulisch gebundenen Estrichen nicht ab, weil die Gesteinskörnungen durch das Bindemittel Bitumen fest eingebunden sind.
Abstumpfen
Abstreuen einer Asphaltoberfläche mit feiner Gesteinskörnung um die Anfangsgriffigkeit zu verbessern
Altbausanierung
Gussasphalt eignet sich hervorragend für die Sanierung und Umnutzung von Altbauten.
Durch die Verwendung von Gussasphaltestrich sind geringere Schichtdicken und somit ein geringeres Flächengewicht als bei anderen Estricharten möglich. Gleichfalls wird keine zusätzliche Feuchtigkeit in das Gebäude eingebracht.
Alterungsbeständigkeit
Gussasphalt hat eine sehr hohe Alterungsbeständigkeit. Durch seine Hohlraumfreiheit härtet das Bindemittel unter Witterungseinflüssen praktisch nicht nach.
Anwendungsbereiche
Viele Anwendungsbereiche ergeben sich aus den speziellen Eigenschaften des Gussasphalts.
Er eignet sich wegen seiner
- Abriebfestigkeit in Fabrikationshallen mit Beanspruchungen durch Schleifen und Kollern
- nicht leitenden Eigenschaft in der Elektroindustrie, in Schalt- und Umspannräumen
- Elastizität in Betrieben mit Schlag- und Stoßbeanspruchungen des Bodens sowie auf Stahlbrücken und anderen Stahlkonstruktionen
- kurzen Erstarrungszeit in allen Bauten, bei denen eine sofortige Nutzung nach dem Verlegen gewünscht wird, insbesondere in Kaufhäusern und Ausstellungshallen sowie für Umbauten und Reparaturarbeiten an vorhandenen Estrichen
- Funkensicherheit in der chemischen Industrie, in der pyrotechnischen und eisenbearbeitenden Industrie, in Sprengstoff- und Munitionsfabriken
- Brandsicherheit in allen Bereichen von Hochbauten, z. B. Bauten besonderer Art oder Nutzung wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Parkdecks usw.
- Staubfreiheit und Geruchlosigkeit in Lebensmittelbetrieben, Lägern für empfindliche Güter jeder Art, Datenverarbeitungsbetrieben sowie feinmechanischen und optischen Werkstätten, Holz- und Möbelfabriken, Papier- und Druckbetrieben, pharmazeutischen Betrieben, Porzellanfabriken, Textil- und Rauchwarenbetrieben
- Tausalzbeständigkeit für Beläge im Freien, in Salzlagern und Flächen mit Kraftfahrzeugverkehr
- Verschleißfestigkeit für alle befahrenen Flächen im Industriebereich und auf Verkehrsflächen
- Wasser- und Chemikalienbeständigkeit in Brennereien, Gewächshäusern, Fischhallen, Keltereien, Kühlhäusern, Markthallen, Weinkellereien und Stallanlagen
- Wasserdichtigkeit als Bestandteil der Abdichtung in Nassräumen, Parkhäusern, auf Parkdecks und Hofkellerdecken, als Schutz- und Deckschicht auf Brücken sowie zum Schutz und zur Sanierung von Betonflächen in der Industrie und in befahrbaren Gärfuttersilos
- Wurzelfestigkeit als Wurzelschutzschicht auf einer Abdichtung unter begrünten Flächen auf Dächern und Tiefgaragen
- Stoffundurchlässigkeit in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Tabelle 4:
Anwendungsbereiche von Gussasphalt
Anwendungsbereiche von Gussasphalt für:
Estriche
- Schwimmende Estriche und Heizestriche
- Estriche auf Trennschicht und Verbundestriche
Abdichtungen und Beläge in Verbindung mit Gussasphalt
- Auf Betonbrücken sowie auf Trog- und in Tunnelbauwerken des Bundesfernstraßennetzes und der DB AG
- Auf Stahlbrücken des Bundesfernstraßennetzes
- Auf Parkdecks, Hofkellerdecken und Decken von Tiefgaragen
- Unter begrünten Flächen und Aufschüttungen (zugleich Wurzelschutzschicht)
- Sonderkonstruktionen auf oder unter Wärmedämmung
Deckschichten und Fahrbahnbeläge
- Für Straßen und Brücken sowie Wege aller Art, für Höfe und Plätze sowie für Bahnsteige, Flugbetriebsflächen und zwischen Gleisen von überfahrbaren Gleisanlagen
- Für Nutzflächen auf Parkdecks und in Tiefgaragen
Flüssigkeitsundurchlässige Beläge zum Gewässerschutz
- Als Deckschichten auf Straßen in Wasserschutzgebieten
- In Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Schutz- und Zwischenschichten
- Schutzschicht gegen mechanische oder thermische Beanspruchung auf Abdichtungen
- Wurzelschutzschicht
- Zwischenschicht auf Abdichtungen von Trog- und Tunnelbauwerken
- Beschichtung von Betonbauteilen als Oberflächenschutz in verfahrenstechnischen Anlagen der chemischen Industrie
Asphalt
Natürlich vorkommendes oder technisch hergestelltes Gemisch aus Bitumen und groben und feinen Gesteinskörnungen sowie gegebenenfalls Zusätzen.
Asphaltmastix
Dichte, in heißem Zustand gießbare Masse aus feiner Gesteinskörnung, Füller und Bitumen als Bindemittel. Asphaltmastix wird vorwiegend für Abdichtungszwecke unter Gussasphalt eingesetzt.
Aufhellung
Durch die Verwendung heller Gesteinskörnungen im Gemisch und insbesondere im Abstreumaterial kann Gussasphalt an der Oberfläche dauerhaft aufgehellt werden. Dies ist besonders wirkungsvoll beim Einsatz einfärbbarer Bindemittel.
Ausdehnungskoeffizient
Die Werte für den linearen Ausdehnungskoeffizienten von Gussasphalt werden für den Temperaturbereich von 20 °C bis 50 °C mit 30 bis 35 × 10 -6 angegeben. Die Werte für Beton liegen zwischen 10 und 14 × 10 -6 .
Beanspruchbarkeit
Gussasphalt kann durch die Wahl der Kornzusammensetzung und der Bindemittelart und -menge unterschiedlichen Beanspruchungen (chemischer, klimatischer und mechanischer Art) angepasst werden.
Behaglichkeit
Im Hochbau vermitteln die Eigenschaften des Gussasphaltes - wie hohe Trittschall - und gute Wärmedämmung, sein elastisches Verhalten und die darauf beruhende angenehme Begehbarkeit - dem Benutzer ein hohes Maß an Behaglichkeit.
Beheizte Beläge
Gussasphalt eignet sich als Belag mit eingelegter Elektroheizung besonders auf Rampen zu Parkdecks, Tiefgaragen o. Ä. (siehe auch Technische Informationen über Gussasphalt, Beläge für Parkhäuser, Tiefgaragen, Hofkellerdecken und Rampen). Weiterer Anwendungsbereich siehe Heizestriche.
Beschichtung
Die Oberfläche von Gussasphalt kann mit geeigneten, auf Gussasphalt abgestimmten Kunststoffen, farblich gestaltet oder öl- und kraftstoffbeständig sowie elektrisch leitfähig beschichtet werden.
In DIN EN 14879-3 werden Gussasphaltestrichschichten als Beschichtung bezeichnet.
Belegreife
Ein Gussasphaltestrich kann sofort nach Abkühlen mit allen Bodenbelägen versehen werden.
Biegezugfestigkeit
Die Biegezugfestigkeit von Gussasphalt ist abhängig von der Prüftemperatur und der Belastungsgeschwindigkeit. Die Werte für Gussasphaltestriche der Härteklassen IC 10 und IC 15 bei 20 °C und 50 mm/min Vorschubgeschwindigkeit liegen zwischen 8 und 15 N/mm². Bei Gussasphaltdeckschichten auf Verkehrsflächen werden Werte zwischen 4 und 6 N/mm² gemessen. Bei niedrigeren Prüftemperaturen steigen die Biegezugfestigkeiten aufgrund der Zunahme der Steifigkeit des Bitumens und damit des Guss asphaltes an, z. B. bei Gussasphaltdeckschichten bei 0 °C auf 10 bis 15 N/mm².
Bitumen
Nach DIN EN 12597 sind Bitumen die bei der Aufarbeitung geeigneter Erdöle gewonnenen schwerflüchtigen, dunkelfarbigen Gemische verschiedener organischer Substanzen. Deren viskoelastisches Verhalten ändert sich mit der Temperatur.
Brandverhalten
Gussasphalt entspricht der Baustoffklasse B1 - schwer entflammbare Baustoffe - nach DIN 4102-4, nach europäi scher Norm DIN EN 13501 lautet die Klassifikation b fl - s1.
Dachabdichtung
Auf genutzten Dächern muss die Abdichtung mit einer Schutzschicht versehen werden. Eine Abdichtung nach DIN 18531, bestehend aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn und einer darauf im Verbund aufgebrachten Schicht aus Gussasphalt erfordert keine zusätzliche Schutzschicht. Unter begrünten Flächen erfüllt die Gussasphaltschicht gleichzeitig die Anforderung an die Wurzelfestigkeit (Durchwurzelungsschutz) nach den FLL-Richtlinien.
Dauerhaftigkeit
Gussasphalt ist dauerhaft; seine Eigenschaften ändern sich bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht. Gussasphalt erfordert keinen Unterhaltungsaufwand. Im Straßenbau werden auf hochbelasteten Autobahnen Nutzungszeiten von über 30 Jahren erreicht.
Dichtschicht
In Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - insbesondere Lager-, Abfüll- und Umschlagflächen (LAU-Anlagen) werden flüssigkeitsundurchlässige Befestigungen als Sekundärbarriere gefordert. Diese wird als Dichtschicht bezeichnet und kann auch aus Gussasphalt hergestellt werden.
Dichtigkeit
Gussasphalt ist wasserdicht und praktisch gas- und wasserdampfdicht.
Dichtungsschicht
Die Dichtungsschicht ist Teil einer Abdichtung. Verwendet werden überwiegend Bitumen-Schweißbahnen mit hochliegender Trägereinlage und Asphaltmastix.
Druckfestigkeit
Die Prüfung der Druckfestigkeit nach DIN EN 13108-6 und DIN EN 13813 ist für Gussasphalt nicht vorgesehen (siehe Lastannahmen).
Einbaudicke
Die Einbaudicke von Gussasphalt im Hoch- und Industriebau muss auf die jeweilige Verwendungsart des Estrichs abgestimmt sein.
Sie beträgt bei einlagigem Einbau in der Regel 2,5 bis 4,0 cm. DIN 18560-7 gibt Nenndicken in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe und dem Größtkorn des Zuschlags an.
Im Straßen- und Brückenbau beträgt die Regeldicke für Gussasphaltschichten 3,5 cm; die ZTV Asphalt sehen je nach maximaler Korngröße für Gussasphaltdeckschichten Dicken zwischen 2,0 und 4,0 cm vor.
Bei der Bestimmung der Schichtdicke ist bei Gussasphalt mit Splittabstreuung die Rautiefe zu berücksichtigen (siehe auch Rautiefe).
Gussasphalt kann - wenn erforderlich - unter Einhaltung bautechnisch erforderlicher Mindest- und Maximaldicken auch in ungleichmäßiger Schichtdicke eingebaut werden. Bei größeren Neigungen kann es dabei zu Wellenbildungen kommen, da dicker eingebaute Gussasphaltschichten mehr zum Ablaufen neigen, als dünnere Schichten.
Einbaugewicht
Die Einbaudicken von 2,0 bis 4,0 cm entsprechen Einbaugewichten von ca. 50 kg/m² bis 100 kg/m².
Einbautemperatur
Die Einbautemperaturen liegen je nach Bindemittelsorte und Gussasphalthärte zwischen 200 °C und 230 °C. Angrenzende Bauteile und Baustoffe müssen gegen die Einbautemperatur beständig sein.
Eindringtiefe
Die Eindringtiefe nach DIN EN 12697-20 gibt Aufschluss über die Härte des Gussasphaltes bei Estrichen und über die Standfestigkeit bei Gussasphaltdeckschichten im Straßenbau. Die entsprechenden Technischen Regelwerke nennen Anforderungen an die Eindringtiefe in Abhängigkeit vom Anwendungsfall und den zu erwartenden Beanspruchungen.
Elastizität
Gussasphalt verhält sich bei kurzzeitiger Beanspruchung (z. B. Fahrverkehr) elastisch, bei ruhenden Lasten und zunehmender Belastungszeit viskoelastisch bis plastisch.
Elektrische Leitfähigkeit
Gussasphalt hat einen hohen spezifischen Widerstand von r = 10 10 bis 10 12 Ωcm. Der spezifische elektrische Widerstand von Gussasphalt kann zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen durch Zusätze (z. B. Graphit oder Koksgrus) auf etwa 10 6 Ωcm reduziert werden.
Entsorgung
Ausbauasphalt ist ein nicht überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung und kann bei der Asphaltherstellung wiederverwendet werden.
Erhärtungszeit
Gussasphalt erhärtet durch Abkühlen und erreicht seine Gebrauchsfähigkeit - in Abhängigkeit von Einbaudicke und Unterkonstruktion - schon nach wenigen Stunden.
Farbiger Gussasphalt
Gussasphalt kann mit Farbpigmenten eingefärbt werden; dies ist besonders wirkungsvoll mit farblosen, einfärbbaren Bindemitteln in Kombination mit farblich passenden Gesteinskörnungen.
Feuchtigkeitsgehalt
Gussasphalt enthält keine Feuchtigkeit und nimmt auch keine Feuchtigkeit auf.
Flammpunkt
Mit dem Flammpunkt nach DIN EN ISO 2592 wird die Temperatur bestimmt, bei der sich die aus einer in einer offenen Schale erhitzten Bitumenprobe austretenden Dämpfe an einer offenen Flamme entzünden. Für die im Gussasphalt eingesetzten Bitumen liegen die Flammpunkte zwischen 250 °C bis 300 °C.
Frost-Tau-Wechselbeständigkeit
Gussasphalt kann für den Einsatz im Freien Frost-Tauwechselbeständig hergestellt werden.
In härteren Gussasphaltestrichen können bei ungünstigen Randbedingungen (schnelle Abkühlung unter 0 °C) Risse entstehen.
Fugen
In DIN 18560 werden folgende Fugenarten unterschieden:
- Bewegungsfuge ist eine Fuge im Estrich, die ihn vollständig in zwei Teile trennt
- Scheinfuge ist eine Fuge im Estrich, die höchstens bis zur Hälfte der Estrichdicke in den Estrich eingeschnitten wird
- Randfuge ist eine Fuge, die den Estrich von seitlich angrenzenden und eingebauten Bauteilen trennt.
Gussasphalt kann in großen Flächen fugenlos verlegt werden. Im Hoch- und Industriebau können Fugen - mit Ausnahme von Bauwerksfugen - in der Unterlage überbrückt werden. Bei ungünstiger Form der Fläche, z. B. an einspringenden Ecken, kann es zweckmäßig sein, Fugen anzuordnen.
Sind in Fliesen-, Platten- und Natursteinbelägen Fugen erforderlich, so müssen diese nicht im darunter liegenden Gussasphaltestrich übernommen werden.
Fugen, die zu verfüllen sind, müssen nach DIN 18354 so verfüllt werden, dass keine bewegungshemmenden Fremdkörper eindringen können. Vergussfugen müssen zugänglich sein, kontrolliert, gereinigt und, falls erforderlich, erneuert werden. Es empfiehlt sich, mit einer Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Bauwerksfugen sind im Gussasphaltestrich zu übernehmen. Sie sind entsprechend ihrer Beanspruchung auszubilden.
Füller
Siehe Gesteinskörnungen.
Gefahrgut
Gussasphalt ist kein Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE).
Gefahrstoff
Bitumen und bitumenhaltige Zubereitungen, wie z. B. Asphalt und Gussasphalt, sind keine Gefahrstoffe und kennzeichnungsfrei.
Geruch
Gussasphalt ist im Gebrauchszustand geruchlos.
Geschmack
Gussasphaltbeläge beeinflussen den Geschmack oder den Geruch gelagerter Güter nicht.
Gesteinskörnung
Sie werden unterteilt nach der Bruchflächigkeit in ungebrochene und gebrochene Gesteinskörnungen sowie nach der Korngröße:
- Ungebrochene Gesteinskörnungen (Rundkorn) sind Kies und Natursand sowie gebrochene Kieskörner, wenn ihre Oberfläche höchstens zur Hälfte aus Bruchflächen besteht.
- Gebrochene Gesteinskörnungen (Brechkorn) sind Splitt, Brechsand und Füller. Wegen ihrer rauen und kantigen Oberfläche zählen auch Hüttensand und Lavaschlacke hierzu.
- Kies und Splitt sind grobe Gesteinskörnungen > 2 mm, Natur- und Brechsand sind feine Gesteinskörnungen der Kornklasse 0/2.
- Füller sind Gesteinskörnungen, deren überwiegender Teil durch das 0,063 mm Sieb hindurchgeht. Als Füller werden meist Kalksteinmehle eingesetzt. Für säureresistente Gussasphalte werden säureresistente Gesteinskörnungen verwendet.
Glasschäden
Regelgerecht hergestellte Verglasungseinheiten ohne Vorschäden können durch die Wärmeentwicklung beim Einbau des Gussasphaltes keinen Schaden nehmen.
Gleitsicherheit
Siehe Oberflächenbehandlung und Rutschhemmung.
Griffigkeit
Die Anforderungen an die Griffigkeit von Fahrbahndecken können mit Gussasphalt dauerhaft erreicht werden (siehe auch Oberflächengestaltung).
Gussasphalt
Dichte, in heißem Zustand gieß- und streichbare Masse aus feinen und groben Gesteinskörnungen und Bitumen als Bindemittel. Das Gemisch aus Gesteinskörnungen ist hohlraumarm zusammengesetzt.
Härteklasse
Die Härteklasse von Gussasphaltestrichmassen wird in erster Linie von der Viskosität des Mörtels und damit von der Härte (Sorte) des Bitumens sowie von Art und Menge des Füllers bestimmt. Ein Maß für die Härte ist die Eindringtiefe im Eindringversuch mit ebenem Stempel (siehe auch Eindringtiefe). Gussasphaltestriche werden entsprechend der für den jeweiligen Anwendungszweck maximal zulässigen Eindringtiefe nach Härteklassen in ICH 10, IC 10, IC 15, IC 40 und IC 100 eingeteilt.
Heizestriche
Gussasphalt eignet sich für Heizestriche.
Hohlraum
Gussasphalt ist praktisch hohlraumfrei. In Gussasphaltschichten kann sich ein Hohlraumgehalt von 0,5 bis 1 Vol-% einstellen, der keinen Einfluss auf die Wasserdichtigkeit hat.
Hygiene
Gussasphalt im Hoch- und Industriebau bietet infolge seiner Hohlraumfreiheit und Dichtigkeit keine Poren, in denen sich Bakterien, Mikroben oder Ungeziefer festsetzen können.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Wiederverwendung Vorrang vor der Entsorgung. In Bundes- und Länderregelungen wird daher die Wiederverwendung von Asphalt gefordert. Asphalt ist bei der Entsorgung auf der Deponie ein nicht überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung.
Längenänderung
Gussasphalt kann weder quellen noch schwinden, da er beim Einbau wasserfrei ist und auch während der Nutzung kein Wasser aufnehmen kann. Die durch Temperaturschwankungen bedingten Dicken- und Längenänderungen sind sehr gering; sie führen zu unschädlichen Spannungen, die durch Relaxation abgebaut werden. Bei Gussasphalt im Straßenbau sind infolge der Wirkung des Verkehrs überhaupt keine Dicken- und Längenänderungen messbar. Bei nicht befahrenen Gussasphalten im Freien, z. B. auf Balkonen und Sportplätzen, kann über Jahre eine geringe Längenverkürzung bei einer ebenso geringen Dickenzunahme eintreten (siehe Ausdehnungskoeffizient).
Lastannahmen
Für hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche) im Bauwesen nennt DIN 18560-7 die Beanspruchungsgruppen leicht, mittel und schwer, die nach der Art der Bereifung der Flurförderzeuge und nach den Arbeitsabläufen unterteilt sind.
Bei der Beurteilung der Belastbarkeit von Gussasphalt sind nicht die Verkehrslasten, sondern die Flächenpressungen und Umgebungstemperaturen zu berücksichtigen. Guss asphalt kann sehr hohe dynamische Belastungen, d. h. praktisch jede Verkehrslast, schadensfrei aufnehmen. Bei ruhenden Lasten sind die Aufstandsflächen so zu wählen, dass bei einem Gussasphaltestrich der Härteklasse IC 10 auf Trennschicht bei Raumtemperatur keine höheren Flächenpressungen als 1,0 N/mm² auftreten. Bei der Härteklasse IC 15 sollte die Flächenpressung nicht mehr als 0,7 N/ mm² betragen. Bei schwimmenden Estrichen richtet sich die zulässige Flächenpressung nach der Belastbarkeit der Dämmschicht.
Mechanische Belastbarkeit
Gussasphalt ist aufgrund des viskoelastischen Verhaltens des Bitumens unempfindlich gegen Stoß, Schlag und Kollern von schweren Gegenständen.
Nachbehandlung
Gussasphalt erfordert keine Nachbehandlung. Er kann schon wenige Stunden nach dem Einbau begangen, genutzt oder mit einem Belag versehen werden.
Naturasphalt
Naturasphalt ist ein in der Natur vorkommendes Gemisch aus Bitumen und Füller.
Nenndicke
Die Estrichdicke wird als Nenndicke in Stufen von 5 mm angegeben, die den Mittelwert der Estrichdicke darstellt. Bei den für Gussasphaltestriche typischen Nenndicken (25 bis 35 mm) ist eine Unterschreitung von bis zu 5mm noch regelgerecht.
Normen
Siehe Abschnitt 4, Regelwerke.
Nutzungsbeginn
Gussasphalt ist nach Erkalten nutzbar; bei Gussasphalt estrichen in der Regel bereits nach 2 bis 4 Stunden (siehe auch Belegreife).
Bei Gussasphaltdeckschichten sind nach ZTV Asphalt- StB Fristen bis zur Verkehrsfreigabe einzuhalten.
Oberflächengestaltung
Bei Estrichen wird die Oberfläche des noch heißen Gussasphaltes mit Feinsand abgerieben. Er erhält dadurch eine trittsichere Oberfläche. Anforderungen an einen Verdrängungsraum können durch Splittabstreuung erreicht werden (siehe auch Verdrängungsraum).
Bei Belägen im Freien und Gussasphalt auf Verkehrsflächen wird zur Erhöhung der Griffigkeit eine Mischung aus feiner und grober Gesteinskörnung der Kornklasse 1/3 oder grobe Gesteinskörnung der Kornklassen 2/5 oder 5/8 auf den noch heißen Gussasphalt aufgestreut und mit Walzen eingedrückt.
Eine farbliche Gestaltung ist durch Aufstreuen und Andrücken farbiger Splitte, durch Beschichtungen und durch Freilegen farbiger Splitte durch Schleifen der Oberfläche möglich.
Plastizität
Bei hohen Temperaturen verändert Gussasphalt sein Verhalten vom elastischen über den viskoelastischen in den plastischen Zustand. Der Verlauf dieser Veränderungen ist neben der Temperatur abhängig von der Belastungszeit und vor allem von der Bindemittelsorte und -menge.
Quellen
Gussasphalt quillt nicht, da er keine Feuchtigkeit aufnimmt.
Randstreifen
Randstreifen sind bei Gussasphaltestrichen nach DIN 18560-2 vorzusehen.
Werden auf Gussasphaltestrichen harte Beläge, z. B. keramische Fliesen, Holzpflaster oder Parkett vorgesehen, muss ein so dicker Randstreifen verlegt werden, dass die Randfuge zwischen Gussasphalt und Wand ca. 10 mm beträgt. Dies gilt ebenfalls für Heizestriche. Diese Randstreifen sind erst nach Fertigstellung des Bodenbelags - bei Plattenbelägen nach dem Verfugen - vom Verleger des Bodenbelags abzuschneiden.
Rautiefe
Die Rautiefe ist der Quotient aus dem Volumen der Vertiefungen an der Oberfläche und der zugehörigen Oberfläche. Sie hat Einfluss auf die weitere Behandlung der Oberfläche und bei Verkehrsflächen auf die Griffigkeit.
Raumdichte
Der Quotient aus Masse und Volumen eines Gussasphaltprobekörpers wird als Raumdichte bezeichnet. Der Wert liegt bei Gussasphalt je nach Rohdichte der Gesteinskörnung und Bindemittelgehalt zwischen 2,20 und 2,60 g/cm 3 .
Recycling
Gussasphalt ist umweltfreundlich wiederverwendbar.
Reinigung und Pflege
Gussasphalt ist pflegeleicht. Gussasphaltestriche können mit Wachskehrspänen abgefegt oder mit Wasser und Seifenlösung abgespritzt werden. Der Einsatz von Reinigungsmaschinen und Dampfstrahlern ist möglich.
Rohdichte
Der Quotient aus Masse und Volumen einer Gussasphaltprobe wird als Rohdichte bezeichnet. Da Gussasphalt nahezu hohlraumfrei ist, sind Rohdichte und Raumdichte weitgehend identisch.
Rutschhemmung
Gussasphalt ist nach den Kriterien des Fachausschusses "Bauliche Einrichtungen" des Berufsgenossenschaftlichen Institutes für Arbeitssicherheit mit jeder Abstreuung in die höchste Rutschhemmungsgruppe R13 eingestuft (siehe auch Verdrängungsraum).
Säureresistenz
Durch Verwendung von säureresistenten Gesteinskörnungen kann Gussasphalt resistent gegen fast alle Säuren hergestellt werden.
Schalltechnisches Verhalten
Die Verbesserung der Trittschalldämmung beträgt bei einem ca. 30 mm dicken Gussasphaltestrich auf Trennschicht 14 dB. Gussasphalt hat außerdem eine besonders hohe innere Dämpfung. Sein Verlustfaktor für durchlaufende Schallwellen beträgt bei Raumtemperatur 0,18 (Beton: 0,0063).
Schichtdicken
Siehe Einbaudicke.
Schutzschicht
Die Schutzschicht aus Gussasphalt ist Bestandteil von Abdichtungen auf Ingenieurbauwerken (z. B. Brücken) nach den ZTV-ING.
Die Schutzschicht aus Gussasphalt nach den Abdichtungsnormen ist eine bauliche Maßnahme zum dauerhaften Schutz einer Abdichtung aus Bitumenwerkstoffen. Sie wird auf Trennschicht verlegt.
Schwinden
Durch Abkühlung verringert sich das Volumen des Bindemittels Bitumen und somit geringfügig auch das Volumen der Gussasphaltmasse.
Schwingungen
Gussasphalt ist nicht schwingungsempfindlich (z. B. auf Brücken und Holzbalkendecken).
Standfestigkeit
Gussasphalt ist standfest und kann hohen dynamischen Verkehrsbeanspruchungen ohne nennenswerte Verformungen standhalten.
Staubbildung
Durch die Eigenschaften seines Bindemittels Bitumen neigt Gussasphalt nicht zur Staubbildung.
Strahlenabsorption
Bitumen besitzt eine hohe Schutzwirkung gegen radioaktive Strahlung bis zu einer Strahlendosis von 10 7 Gy (Gray, entspricht 10 9 rad) sowie eine hohe Absorptionsfähigkeit für energiereiche Gammastrahlung einer sehr kleinen Wellenlänge. Die Strahlenschutzwirkung von Asphalt lässt sich durch den Zusatz von Bariumsulfat noch erhöhen. Gussasphalt bietet aufgrund seiner hohen Dichte auch einen guten Strahlenschutz gegen Betastrahlen. Bitumenwerkstoffe und Gussasphalt schützen auch vor Radon.
Tausalzbeständigkeit
Gussasphalt ist beständig gegenüber Tausalzen.
Temperaturempfindlichkeit
Gussasphalt ist unempfindlich gegen kurzzeitige Temperatureinwirkung von beispielsweise glimmenden Tabakwaren, Schweißfunken und kochendem Wasser. Bei zu erwartenden Temperaturen um oder unter dem Gefrierpunkt muss eine für diese Temperatur geeignete Härteklasse gewählt werden.
Toxizität
Gussasphalt ist nicht giftig.
Trittschalldämmung
Siehe schalltechnisches Verhalten.
Trittsicherheit
Gussasphalt ist trittsicher. Siehe Oberflächengestaltung, Rutschhemmung und Verdrängungsraum.
Trocknungseffekt
Die Wärme, die Gussasphalt während des Erkaltens abgibt, fördert beim Einbau von Gussasphaltestrichen im Hoch- und Industriebau die Austrocknung wasserhaltiger Baustoffe und Bauteile. Gussasphalt selbst enthält keine Feuchtigkeit.
Umweltverhalten
Gussasphalt ist wegen seiner Abriebfestigkeit, Laugenund Säurebeständigkeit, Ungiftigkeit, Staubfreiheit und Wiederverwertbarkeit umweltfreundlich. Von Gussasphaltestrichen und -belägen gehen in der Nutzung keine Emissionen aus.
Verdichtung
Gussasphalt bedarf beim Einbau keiner Verdichtung.
Verdrängungsraum
Bei der Beurteilung der Rutschhemmung von Bodenbelägen ist auch der Verdrängungsraum zu berücksichtigen. Mit dem Verdrängungsraum wird die Fähigkeit der Bodenbeläge bezeichnet, Feststoffe, die auf den Boden gelangen, in Vertiefungen aufnehmen zu können. Mit Gussasphalt estrichen lassen sich je nach Behandlung der Oberfläche alle Anforderungen an den Verdrängungsraum erfüllen.
Verschleißfestigkeit
Siehe Abriebfestigkeit.
Viskosität
Bezeichnung für die Zähigkeit eines Stoffes oder Stoffgemischs.
Wärmeableitung
Die Wärmeableitung von Gussasphalt ist gering. Gussasphaltestriche werden als behaglich und fußwarm empfunden und eignen sich hervorragend als Bodenbelag für die Tierhaltung.
Wärmeleitfähigkeit und Wärmeleitzahl
Die Wärmeleitzahl von Gussasphalt beträgt 0,9 W/(mK) (Beton: 2,10). Damit hat Gussasphalt eine geringe Wärmeleitfähigkeit und ist zur Wärmedämmung gut geeignet.
Wasseraufnahme
Gussasphalt ist praktisch hohlraumfrei und nimmt kein Wasser auf.
Wasser- und Chemikalienbeständigkeit
Gussasphalt ist beständig gegen Wasser und viele Chemikalien (siehe auch Wasserhaushaltsgesetz).
Wasserdampf-Diffusionswiderstand
Für Gussasphaltestriche > 30 mm Dicke errechnet sich nach DIN EN 12524 die äquivalente Luftschichtdicke s d = μ × d zu 1500 m. Gussasphalt ist damit praktisch dampfdicht.
Wasserdichtigkeit
Gussasphalt ist wasserdicht.
Wassergefährdung
Bitumen und Asphalt sind keine wassergefährdenden Stoffe.
Wassergewinnungsgebiete
Nach den "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten" (RiSt-Wag) kann Asphalt in Wassergewinnungsgebieten eingesetzt werden. Asphalt findet darüber hinaus Verwendung bei der Abdichtung von Trinkwassertalsperren.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts wird in Kurzform als Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bezeichnet. Zur Umsetzung des Gesetzes gibt es die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV).
Technische Anforderungen werden in diesen wasserrechtlichen Grundlagen nicht gestellt.
Diese sind für die Gestaltung und Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen den Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) zu entnehmen.
Wiederverwendung
Gussasphalt ist umweltfreundlich wiederverwertbar.
Wurzelfestigkeit
Gussasphalt erfüllt die an wurzelfeste Stoffe gestellten Anforderungen nach den Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL).
Zugdehnung
Gussasphalt kann Dehnungen aufnehmen, ehe die Zugfestigkeit oder Reißfestigkeit überschritten wird. An Gussasphaltprismen wurden Bruchdehnungen von 8 × 10 - ³ bei + 20 °C und 0,2 × 10 - ³ bei -25 °C gemessen.
Zugfestigkeit
Gussasphalt kann in Abhängigkeit von der Temperatur beachtliche Zugspannungen rissefrei aufnehmen. An Gussasphalt für den Straßenbau wurden bei -10 °C Zugfestigkeiten von 8 N/mm² gemessen.
An Gussasphaltestrichen können aus Abkühlversuchen an eingespannten Probekörpern Zugfestigkeiten von 4 bis 5 N/mm² bei -5 bis -1013 °C abgeleitet werden.
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung ist nach ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten dem Auftragnehmer überlassen. Hierbei sind der vorgesehene Verwendungszweck und die zu erwartenden Beanspruchungen zu berücksichtigen und in der Leistungsbeschreibung anzugeben.
Für Gussasphaltdeckschichten für Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich des BMV enthalten die TL Asphalt in Abhängigkeit von der Mischgutsorte Angaben für die Korngrößenverteilung, Bindemittelgehalt, sowie -art und -sorte.
Zusätze
Zusätze zum Gussasphalt sind zur Erzielung bestimmter Eigenschaften des Gussasphaltes möglich. Dies können unter anderem sein: Aufhellungsstoffe und Farbpigmente, Faserstoffe, Naturasphalt, Polymere (Elastomere oder Thermoplaste) oder Wachs.
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| Bauweisen | Gussasphaltestrich und Heizestrich auf Dämmschicht | Gussasphaltestrich auf Trennschich | Gussasphalt- Verbundestrich | Gussasphalt im Verkehrswegebau |
| Grundregeln | DIN 18354, 3.2 DIN 18560-2 und 7 | DIN 18354, 3.3 DIN 18560-4 und 7 | DIN 18354, 3.4 DIN 18560-3 und 7 | DIN 18317, 3.3.2 |
| Aufbau |
Untergrund: Beton oder Holz |
Untergrund: Beton oder Holz |
Untergrund: Asphalttragschicht oder Stahl |
Unterlage: Asphaltbinder- oder Asphalttragschicht, bei Brückenbelägen Schutz- schicht aus Gussasphalt |
| Zusätzliche und ergän- zende Regelwerke | Für den Bereich der Bundesfernstraßen ZTV Asphalt-StB | |||
| Anforderungen an Untergrund/-lage und an die Oberfläche des Gussasphaltes | DIN 18354, 3.1, 3.1.2, 3.1.4, 3.1.5, 3.1.6 DIN 18560-2, -3, -4, -7, jeweils Abschnitt 4 DIN 18202 | DIN 18317, 3.2, 3.3.2, Ausgabe 09/2016 (ZTV Asphalt-StB, wenn vereinbart) | ||
| Härteklasse bzw. Eindringtiefe des Gussasphaltes | Nach DIN EN 13813 IC 10, ICH 10, IC 15, IC 40, IC 100 | TL Asphalt-StB 07/13, Tab. 9, wenn vereinbart | ||
| Zusammensetzung des Mischguts | DIN 18354, 2.1 bis 2.2 | DIN 18317, 2.1.4, Ausgabe 09/2016 TL Asphalt-StB 07/13, Tab. 9, wenn vereinbart | ||
| Dicke des Gussasphaltes | Nenndicke ≥ 25 mm, Heizestrich ≥ 35 mm, ab 40 mm zweilagig | DIN 18317, Ausgabe 09/2016, 3.3.2.4, ZTV-As- phalt-StB 07/13, Tab. 14, wenn vereinbart | ||
| Oberflächenbearbeitung | DIN 18354, 3.1.11 | DIN 18317, 3.3.2.2 Ausgabe 09/2016 | ||
| Fugen | In der Regel fugenlos, DIN 18354, 3.1.7, 3.1.8, 3.1.9 DIN 18560-2 | DIN 18317, 3.3.2.1 Ausgabe 09/2016 ZTV Fug-StB | ||
| Durchdringungen Übergänge Anschlüsse | DIN 18560-2 | DIN 18354 | DIN 18317 | |
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
|---|---|---|---|---|
| Brückenbeläge auf Beton | Brückenbeläge auf Stahl | Abdichtungen in Verbindung mit Gussasphalt | Gussasphalt als Schutzschicht | Gussasphaltestrich als Beschichtung auf Betonbauteilen in industriellen Anlagen |
| DIN 18317, 3.3.2 (nur für Deckschichten) | DIN 18317 (nur für Deckschichten) | DIN 18354, 3.7 DIN 18531, DIN 18532 DIN 18533, DIN 18534 | DIN 18354, 3.6 DIN 18531, DIN 18532 DIN 18533, DIN 18534 | DIN 18354, 3.8 Ausgabe 09/2016 |
Untergrund: Beton |
Untergrund: Stahl |
Untergrund: Beton, Holz oder Stahl |
Untergrund: Abdichtungen aus Bitu- menwerkstoffen oder Kunststoffbahnen |
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| ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 1 und 3 | ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 4 | DIN EN 14879-3 | ||
| ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 1 und 3 | ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 4 | DIN 18354, 3.1, 3.1.2 DIN 18202 | ||
| TL Asphalt-StB, Tab. 9 | DIN 18354, 2.1, 2.2 Für Gussasphalt der Spalte 7 und 8 DIN EN 12970 | |||
| TL Asphalt-StB, Tab. 9 | DIN 18354, 2.1, 2.2 Für Gussasphalt der Spalte 7 und 8 DIN EN 12970 | |||
| ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 1 und 3 | ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 4 | ≥ 25 mm | ≥ 25 mm | ≥ 30 mm |
| ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 1 und 3 | ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 4 | DIN 18354, 3.1.11, Gussasphaltschutzschicht nach Spalte 8 in der Regel ohne Oberflächenbehandlung | ||
| ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 1 und 3 | ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 4 | DIN 18354, 3.1.7, 3.1.8, 3.1.9, DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 | ||
| ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1 und 3, Richtzeichnungen | ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4, Richtzeichnungen | DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 | ||

